Datenschutz an Schulen: Schutz der Privatsphäre im deutschen Bildungswesen

Vier Kinder sitzen gemeinsam an Tablet und machen erstaunte Gesichter. Datenschutz an Schulen

Published: Dezember 11th, 2023

Datenschutz hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere in einer zunehmend digitalisierten Welt. Dies betrifft auch den Bildungsbereich, in dem Schulen eine Fülle persönlicher Daten verarbeiten. Von Schülerinformationen bis hin zu Lehrerdaten – der Schutz dieser Daten ist von entscheidender Bedeutung um die Privatsphäre zu wahren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. 

In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Datenschutz an Schulen auseinandersetzen und die verschiedenen Aspekte dieses wichtigen Themas beleuchten. Sie erfahren, wie Sie Schüler:innen gezielt an das Thema Datenschutz im schulischen, aber auch im privaten Bereich heranführen können. 

Datenschutz und Datensicherheit: Definition

Datenschutz und Datensicherheit sind Begriffe, die den Schutz von Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, beschreiben. 

Datenschutz bezieht sich auf die Regeln und Maßnahmen, um die Privatsphäre von Personen zu schützen und die rechtmäßige Handhabung ihrer Daten sicherzustellen. 

Datensicherheit hingegen umfasst technische und organisatorische Maßnahmen, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Beide Begriffe arbeiten zusammen um sicherzustellen, dass Daten angemessen geschützt sind und das Vertrauen in die Datenverarbeitung gestärkt wird.

DSGVO für Schulen

Die DSGVO ist in dieser Hinsicht von großer Bedeutung, da sie dazu beiträgt, die Privatsphäre von Schüler:innen und Lehrer:innen zu schützen und den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten zu wahren.

Die Bedeutung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Schulen

Die DSGVO legt strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Dies betrifft alle Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen, einschließlich Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern. Schulen sind oft im Besitz sensibler Daten – von Schülerakten hin zu Kontaktinformationen und Gesundheitsdaten liegen ihnen zahlreiche private Informationen vor.

Die DSGVO verlangt von Schulen, dass sie die Zustimmung zur Verarbeitung solcher Daten einholen, wenn dies erforderlich ist. Dies bedeutet, dass Schulen transparent darüber sein müssen, wie sie Daten verwenden. SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern müssen deshalb über ihre Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten informiert werden.

Umsetzung der DSGVO-Anforderungen an Schulen

Schulen müssen garantieren, dass die Sicherheit von Daten gewährleistet ist. Dies umfasst den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust und Datenschutzverletzungen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten, sichere Passwortrichtlinien und die Beschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten für autorisierte Personen. 

Ein zentraler Aspekt ist deshalb die Schulung von Lehrer:innen und Schüler:innen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollten über die Grundsätze der DSGVO informiert sein und wissen, wie sie sich im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen verhalten. Dies kann dazu beitragen, Datenschutzverletzungen zu vermeiden und das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen.

Brauchen Schulen einen Datenschutzbeauftragten?

Die Rolle eines Datenschutzbeauftragten an Schulen ist entscheidend für die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Wann genau eine Schule eine/n Datenschutzbeauftragt:e benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einigen Fällen ist die Bestellung einer/s Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, während in anderen Fällen die Schule die Wahl hat, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät die Schule und die Lehrer in Datenschutzfragen und bildet ldie Schnittstelle zur Datenschutzaufsichtsbehörde.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DSGVO im schulischen Kontext

Die Nichteinhaltung der DSGVO kann erhebliche Konsequenzen haben, sowohl rechtlicher als auch finanzieller Art. Schulen, die gegen die DSGVO verstoßen, müssen mit Geldbußen rechnen. Auch der Ruf der Schule wird unweigerlich geschädigt, wenn das Vertrauen der Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen verletzt wird und die Vorfälle an die Öffentlichkeit dringen. 

Es ist daher wichtig, dass Schulen die DSGVO ernst nehmen und die erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass sie den Datenschutzanforderungen gerecht werden. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur Sicherheit und zum Vertrauen innerhalb der schulischen Gemeinschaft.

Datenschutz im Unterricht

Datenschutz an Schulen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Notwendigkeit. Er dient dazu, die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Schüler:innen und Lehrer:innen zu schützen. 

Videoaufnahmen im Unterricht und Datenschutz

Im Zeitalter der Digitalisierung werden Videoaufnahmen im Unterricht immer häufiger eingesetzt. Dies kann dazu beitragen, den Unterricht zu verbessern und das Lernen zu erleichtern. Dennoch müssen Schulen sicherstellen, dass dabei der Datenschutz gewahrt bleibt.

Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen, die den Einsatz von Videoaufnahmen im schulischen Umfeld regeln und die Privatsphäre von Schülern und Lehrern schützen. So müssen Schüler:innen und Eltern über die Videoaufzeichnungen informiert werden. Es müssen zudem klare Richtlinien für die Nutzung und Speicherung dieser Aufnahmen vorhanden sein.

Klassenliste und Datenschutz

Klassenlisten sind ein wesentlicher Bestandteil des Schulalltags. Sie enthalten persönliche Informationen von Schüler:innen und Lehrer:innen, wie Namen, Geburtsdaten und Kontaktdaten. Der Datenschutz erfordert, dass diese Listen sicher verwaltet und aufbewahrt werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf diese Daten haben, damit diese nicht missbraucht werden. Zudem müssen Schulen sicherstellen, dass Klassenlisten nicht öffentlich einsehbar sind, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Tablets und Smartphones im Unterricht

ablets und Smartphones machen den Unterricht interaktiver und abwechslungsreicher. Allerdings speichern diese Geräte auch eine Vielzahl von Daten, darunter Fotos, Videos und Standortdaten. Dies macht sie auch für Unternehmen und Hacker interessant, die gerne Zugriff auf diese Daten hätten.

Beim Einsatz von Tablets und Smartphones im Unterricht ist es sinnvoll, das Thema Fotos und Videos anzusprechen. Informieren Sie Ihre Schüler:innen darüber, dass nur mit Erlaubnis der Lehrer:innen und der abgebildeten Personen fotografiert und gefilmt werden darf. Diese Aufnahmen sollten ausschließlich zu Unterrichtszwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach der Nutzung der Fotos und Videos sollten diese wieder von den Tablets und Smartphone gelöscht werden. So kann die Datensicherheit der Personen, die in den Aufnahmen zu sehen sind, gewährleistet werden.

Auch Klassenregeln im Umgang mit Tablets und Smartphones sind hilfreich, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Schüler:innen sollten keine personenbezogenen Daten auf den Geräten speichern oder sich in private Accounts einloggen, um die persönlichen Daten zu schützen.

Apps für Tablet und Smartphone: DSGVO-Konformität beachten

Mit der Nutzung von Tablets und Smartphones wird auch die Nutzung von Apps und Software für den Unterricht wie von Promethean im Unterricht immer gängiger. Bei der Auswahl und Verwendung von Apps ist es entscheidend sicherzustellen, dass diese DSGVO-konform sind, um im schulischen Umfeld genutzt werden zu dürfen. Auf die folgenden Dinge sollten Sie achten:

  • Herkunft der Apps: Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Apps aus Ländern außerhalb Europas stammen. Die Datenschutzstandards können variieren.
  • Datenschutzrichtlinien: Es ist ratsam, die Datenschutzrichtlinien der Apps zu überprüfen, insbesondere bei kostenlosen Anwendungen. Denn auch bei kostenlosen Apps wird beispielsweise Datenvolumen, für das Nutzer zahlen verbraucht, wenn die Anwendung nicht über das WLAN läuft.
  • Minimierung von Daten: Schüler:innen sollten so wenig personenbezogene Daten wie möglich preisgeben, um ihre Privatsphäre zu schützen.
  • Zugriffsbeschränkungen: Durch die Verwendung von Passwörtern im App-Store kann verhindert werden, dass Schüler:innen unkontrolliert Apps herunterladen. Dies fördert nicht nur die Datensicherheit, sondern ermöglicht auch die Kontrolle über installierte Anwendungen.
  • Überprüfung der Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen: Die Aktivierung von App- und Ad-Tracking kann die Datensicherheit gefährden. Die Deaktivierung dieser Funktionen erhöht die Datenschutzmaßnahmen erheblich.

Datenschutz im Unterricht lernen

Die Integration digitaler Geräte in den Unterricht bietet eine wertvolle Gelegenheit, Schüler:innen den verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten im Internet, insbesondere in sozialen Medien, beizubringen. Es ist sinnvoll, Datenschutz als Thema in den Lehrplan aufzunehmen und Lehrmaterialien sowie Ressourcen zu verwenden, um Schüler:innen beizubringen, wie sie sich online sicher und datenschutzkonform verhalten können. Dies beinhaltet auch das Erlernen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und entsprechender Unterrichtsmaterialien, die speziell auf dieses Thema zugeschnitten sind.

Schulen und Lehrkräfte können Informationen des Bildungsministeriums erhalten und beispielsweise die von der Medienberatung NRW veröffentlichte Handreichung für Schulen zum Thema Datenschutz einsehen. 

So kann gewährleistet werden, dass die nächste Generation in einer digitalen Welt sicher und kompetent agieren kann. Datenschutz an Schulen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur digitalen Bildung und zur Förderung von Datenschutzbewusstsein in unserer Gesellschaft.
Bei Promethean genießt Datenschutz höchste Priorität. Wenn Sie daran interessiert sind, Ihr Klassenzimmer um digitale Technologien zu erweitern und Fragen zum Thema Datenschutz haben, stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite.